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Arbeitsrecht Abfindung

Arbeitsrecht Abfindung

die Zahlung von Abfindungen ist kein Arbeitsentgelt. Die Zahlung von Abfindungen ist ein Ersatzanspruch, der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Entschädigung. Die Entschädigungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wird gezahlt für den Verlust des sozialen Besitzstandes. Abfindungen sind in der Folge nicht Insolvenzgeldfähig.

 Arbeitsrecht Abfindung

Die Höhe der Abfindung kann in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht von Amts wegen festgesetzt werden, § 10 Kündigungsschutzgesetz. Bei den in § 10 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz vorgesehenen Abfindungen handelt es sich um Höchstbeträge im Sinne des Gesetzes. Aus diesen im Gesetz genannten Obergrenzen ist zu entnehmen, dass  das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit für die Berechnung der Abfindungen wichtigen Faktoren darstellen. Für die Praxis ist es in der Folge zu empfehlen, dass für die Bemessung der Abfindung maßgebliche Umstände vorgetragen werden.

Abfindungszahlungen erfassen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die auf verschiedenen Grundlagen beruhen können. Zum einen bestehen tarifliche Abfindungen für den Fall des Ausscheidens oder für den Fall betrieblicher Umstrukturierungen aufgrund von Sozialplänen oder individuell mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindungszahlungen.

Im Sozialversicherungsrecht ist von Bedeutung, ob die Zahlung von Abfindungen auf den Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld Auswirkungen haben, oder nicht. Bei der Frage, ob und inwieweit eine Zahlung von Abfindungen das Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld bewirkt, beurteilt sich nach den § 157 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III.

Hinweise zum Arbeitsrecht Abfindung von Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf

Abfindung versteuern? Abfindung versteuern? Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wird dem Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung angeboten. Die Abfindung ist eine einmalige und außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erhält. Die Abfindungszahlung ist damit eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstands – sowie der damit […]