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Bonusanspruch bei Kündiung

Bonusanspruch bei Kündigung

Der Bonusanspruch in der Krise des Arbeitsverhältnisses und  bei Kündigung. Wird das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch eine Kündigung beendet, stellt sich häufig die Frage, ob der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung oder eines Bonus hat. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, ob die Regelung zur Zahlung der variablen Vergütung auf einer Rahmenvereinbarung und einer jährlichen Zielvereinbarung besteht, oder nicht. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelt.

Bonusanspruch bei Kündigung

Ferner sind Bonusvereinbarungen häufig mit Vertragsregelungen ausgestaltet, die eine Regelung enthalten, dass ein Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Mitarbeiter vor einem definierten Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In vielen Arbeitsverträgen sind Regelungen zu einem solchen Stichtag enthalten. Beispielsweise ist in einem Arbeitsvertrag die Regelung enthalten, dass der Bonus entfällt, wenn der Mitarbeiter vor dem genannten  Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Bonusanspruch bei Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen zu der hier beschriebenen Problematik ausgeführt, dass der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist, sofern der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung vollständig erbracht hat. Dieser Grundsatz gelte, so das Bundesarbeitsgericht, nicht nur für die Grundvergütung, sondern für alle Vergütungsbestandteile, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Eine Bindungswirkung, die bewirken soll, dass ein Mitarbeiter an einem späteren Zeitpunkt im Folgejahr noch im Betrieb zugehörig sein muss, damit er  den verdienten Bonus behalten kann, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen.

Mit dem Argument, dass es sich bei den variablen Vergütungen um Arbeitsentgelt handelt, dürften Vereinbarungen, die den zur Rückzahlung verpflichten, unwirksam sein.

Hinweis zum Bonusanspruch bei Kündigung von Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

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Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung? Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hatte sich in der Entscheidung vom 10.12.2008 zum AZ: 10 AZR 889/07 erneut mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung besteht. In dem Zur Entscheidung gelangten Fall war es zwischen den Vertragsparteien nicht zum Abschluss einer schriftlichen Zielvereinbarung gekommen. Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung – Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers? […]