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Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung

Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung

Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung: eine Bonuszahlung ist eine Zahlung des Arbeitgebers zu einem Gehalt oder zu einem Grundgehalt. In den meisten Fällen wird eine Bonuszahlung an Angestellte bzw. an freie Mitarbeiter gezahlt, die Bonuszahlung soll die Motivation des Mitarbeiters steigern und die Motivation zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens steigern. die Bonuszahlung ist neben der Zahlung einer Provision eine mögliche Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers. Bonuszahlungen gelten als Elemente einer leistungsorientierten Vergütung. Die Bonuszahlung kann grundsätzlich als echte variable Vergütung bzw. auch als Gegenleistung für die geleistete Arbeit eingeordnet werden. In der arbeitsrechtlichen Praxis treten oft Probleme dort auf, wo eine genaue Zielvereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags nicht getroffen worden ist. Eine Zielvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrags, mit der vereinbart wird, dass ein bestimmtes Ziel innerhalb eines bestimmten Zeitablaufs erreicht werden soll. Aufgrund dieser Vereinbarung verpflichtet sich dann der  Arbeitgeber zur versprochenen Zahlung, der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu zu der Zielerreichung beizutragen.

Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung:

In der Praxis werden unterschiedliche Ziele vereinbart. Leicht nachzuvollziehen sind zum Beispiel Ziele, die in einem bestimmten Umsatzziel zu sehen sind. Deckungsbeiträge oder Auftragseingänge sind ebenso leicht in Zahlen zu beziffern. Diese Vereinbarungen sind auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Feststellung. Diese Vereinbarung sind in der arbeitsrechtlichen Praxis leicht nachvollziehbar, sofern das hierzu gehörende Zahlenmaterial vorliegt.

Bei der sogenannten qualitativen Zielerreichung ist oftmals nicht direkt ersichtlich, ob die Ziele des Arbeitnehmers erreicht worden sind oder nicht.

Zielvereinbarungen gelten grundsätzlich nur für eine begrenzte Zeit, das ist die Zeit, in dem die von den Arbeitsvertragsparteien festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Ist dieser Zeitablauf der Zielvereinbarungen abgeschlossen gelten zunächst keine eindeutigen Ziele. Hier kann es sinnvoll sein, die Verhandlung über neue Zielvereinbarung aufzunehmen und eine neue Vereinbarung anzustreben. Arbeitsvertragliche Verpflichtungen zwischen dem Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen Zielvereinbarung werden oftmals missachtet. Diese Vertragsverpflichtungen sind den Parteien oftmals sogar lästig, dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Parteien voneinander trennen wollen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist eine Zielvereinbarung dann nutzlos, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht weiter motiviert werden soll, sondern entlassen werden soll. Arbeitgeber werden in diesen Situationen nicht den Abschluss einer neuen Zielvereinbarung ins Visier nehmen, sondern eine weitere Vereinbarung hinausschieben.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Schadenersatz hat, für den Fall, dass der Arbeitgeber eine Zielvereinbarung unterlässt.

Hinweise zum Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung von Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung? Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hatte sich in der Entscheidung vom 10.12.2008 zum AZ: 10 AZR 889/07 erneut mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung besteht. In dem Zur Entscheidung gelangten Fall war es zwischen den Vertragsparteien nicht zum Abschluss einer schriftlichen Zielvereinbarung gekommen. Bonusanspruch ohne Zielvereinbarung – Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers? […]

Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung? Das BAG (Bundesarbeitsgericht) entschied bereits am 12.12.2007 AZ 10 AZR 97/07 über einen Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei unterbliebener Zielvereinbarung. Das Gericht löste die Frage über Schadenersatz. So heißt es in den Leitsätzen: 1. Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in […]