Kanzleiblog.

Mansouri Rechtsanwalt Fachanwalt Düsseldorf

Rechtsanwalt Alireza Mansouri ist Rechtsanwalt und Fachanwalt in Düsseldorf, Deutschland.

Arbeitsgericht Die Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten wird durch das Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht ausgeübt. Arbeitsgericht Zuständigkeit im Urteilsverfahren In bürgerlichen Streitigkeiten Zwischen Parteien das Tarifrechts oder zwischen einer Partei des Tarifrechts und Dritten aus einem Tarifvertrag oder das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen im Urteilsverfahren entscheiden die Arbeitsgerichte. Darüber hinaus sind die Arbeitsgerichte zuständig […]

Geschäftsführer Abberufung Arbeitsgericht zuständig? Nach Beendigung der Organstellung und Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen berufen, über diese arbeitsrechtlichen Streitgegenstände zu entscheiden. Auf welchen Zeitpunkt kommt es aber an?  Auf den Zeitpunkt der Zustellung der Klage? Oder auch im Falle einer Abberufung des Geschäftsführers vor einer (rechtskräftigen) Entscheidung über […]

LAG Düsseldorf Urteil zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Leitsatz: zur Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Dem Vorwurf der treuwidrigen Vereitelung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann der Ar- beitgeber nicht dadurch entgegnen, dass er sich hinsichtlich der Entscheidungsfindung über die Neubesetzung auf der einen und die Streichung von Arbeitsplätzen auf der anderen Seite so or- ganisiert, dass die eine Stelle nichts von den Plänen und Handlungen […]

Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung Wegfall Hierachieebene Betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung  nach Wegfall einer  Hierachieebene – eine unternehmerische Entscheidung im Fokus des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Betriebsbedingte Kündigungen nach Wegfall einer Hierachieebene sind als unternehmerische Entscheidung nur eingeschränkt einer arbeitsgerichtlichen Kontrolle unterworfen. Läuft die Kündigung auf die Streichung eines einzelnen Arbeitsplatzes hinaus verbunden mit einer gewissen Umverteilung der Arbeitsleistungen, muss der Arbeitgeber […]

Werbungskosten für arbeitsgerichtlichen Vergleich sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dann abzugsfähig, wenn ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen dem Kostenaufwand und den Einkünften liegt. Der Leitsatz: Es spricht regelmäßig eine Vermutung dafür, dass Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. […]