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Scheidungskosten

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung – das Finanzgericht Köln entschied mit seinem Urteil vom 13. Januar 2016 Aktenzeichen 14 K1861/15 folgendes: Kosten eines Scheidungsverfahrens sind als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren und im Rahmen einer Steuererklärung zu berücksichtigen. Vermögensaufwendungen wie Gerichts-und Anwaltskosten, die aufgrund einer Ehescheidung entstehen, erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, den er […]