Kanzleiblog.

Hermesdeckung Export Iran

Hermesdeckungen für Exporte in den Iran wieder möglich

Der Iran hat Anfang letzter Woche Altschulden in Höhe von über einer halben Milliarde Euro an Deutschland beglichen. Damit ist es nunmehr wieder möglich, Exporte in den Iran mit sog. Hermesdeckungen abzusichern.

Diese Exportgarantie des Bundes schützt vor Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen bei Geschäften in schwierigen und risikoreichen Ländern, wie dem Iran. Sie sollen die Erschließung neuer Märkte sowie Aufrechterhaltung bestehender Kundenbeziehungen ermöglichen. Die Hermesdeckungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Außenhandelsförderung der Bundesrepublik Deutschland.

Zudem gewährt Deutschland wieder Garantien für Investitionen im Iran sowie entsprechend für ungebundene Finanzkredite. Damit stehen wieder alle Garantieinstrumente des Bundes für Geschäfte im Iran zur Verfügung. Durch diese Garantieinstrumente werden Geschäfte im Iran praktisch erst ermöglicht. Auch die Wiedergewährung von Bürgschaften kann ein Signal an hiesige Banken darstellen, Investitionsvorhaben im Iran zu unterstützen.

Im Jahr 2015 betrug das Volumen an deutschen Exporten in den Iran rund 2,4 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Experten kann sich dieses Volumen mittelfristig auf rund 10 Milliarden Euro erhöhen.

Hermesdeckung Export Iran

Wir begleiten Ihre Angelegenheiten im Außenhandelsrecht und Exportkontrollrecht.

Rechtsanwalt Alireza Mansouri, Düsseldorf

 

4. Juli 2016