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Unterhalt Eltern Pflegeheim

von | Aktuelles, Familienrecht

Unterhalt Eltern Pflegeheim

BGH entscheidet zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines Sozialhilfebedürftigen Berechtigten im Falle einer Heimunterbringung. Zur Entscheidung stand ebenfalls die Verteilung der Darlegungslast zur Angemessenheit der Heimkosten und der Auswahl des Heims (BGH 12. Zivilsenat Urteil vom 7.10.2015  Aktenzeichen XII ZB 26/15)

Unterhalt Eltern Pflegeheim

Die Leitsätze des Urteils:

  1. Der Unterhaltsbedarf des Elternteils bestimmt sich grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten (im Anschluss an Se- natsurteil vom 21. November 2012, XII ZR 150/10, FamRZ 2013, 203 Rn. 15 mwN).

  2. Hat der sozialhilfebedürftige Unterhaltsberechtigte zu den Kriterien der Heimauswahl noch keinen Vortrag gehalten, genügt der Unterhaltspflichtige seiner Obliegenheit zum substantiier- ten Bestreiten dadurch, dass er konkrete, kostengünstigere Heime und die dafür anfallenden Kosten benennt (Fortführung von Senatsurteil vom 21. November 2012, XII ZR 150/10, FamRZ 2013, 203).

  3. Grundsätzlich ist der sozialhilfebedürftige Unterhaltsberechtigte nicht darauf beschränkt, die Kosten der Heimunterbringung zum einzigen Auswahlkriterium zu erheben. Hat er die Wahl zwi- schen mehreren Heimen im unteren Preissegment, steht ihm insoweit ein Entscheidungsspielraum zu. Außerhalb dieses Preissegments hat der Unterhaltsberechtigte demgegenüber besondere Gründe vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass die Wahl des Heims aus dem unteren Preissegment nicht zumutbar war (Fortführung von Senatsurteil vom 21. November 2012, XII ZR 150/10, FamRZ 2013, 203).

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23. April 2016

Schlagworte zu diesem Beitrag: Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt Eltern Pflegeheim