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Wohnvorteil Berechnung

von | Familienrecht

Wohnvorteil bei Eigentumserwerb nach Trennung

Wohnvorteil Berechnung. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 9.04.2014 (Az. XII ZB 721/12) folgendes entschieden:

Setzt der aus der Ehewohnung gewichene Ehegatte den Verkaufserlös aus seinem früheren Miteigentumsanteil an der Ehewohnung für den Erwerb einer neuen Wohnung ein, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle eines Zinses aus dem Erlös.

Sobald Vorteile der mietfreien Nutzung der Ehewohnung entfallen, da diese im Zusammenhang mit der Scheidung veräußert wurde, treten an ihre Stelle die Vorteile, die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen hätten können.

Wohnvorteil Berechnung

Dies gelte im Grundsatz auch dann, wenn die Ehewohnung nicht an Dritte veräußert wird, sondern ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil auf den anderen überträgt. Auch in einem solchen Fall trete für den veräußernden Ehegatten der Zins aus dem Erlös als Surrogat an die Stelle der früheren Nutzungsvorteile seines Miteigentumsanteils. Für den übernehmenden Ehegatten verbliebe es hingegen grundsätzlich bei einem Wohnvorteil, und zwar nunmehr in Höhe des Wertes der gesamten Wohnung, gemindert um die unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Belastungen, einschließlich der Belastungen durch den Erwerb des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten.

Setzt der gewichene Ehegatte den Erlös aus seinem früheren Miteigentumsanteil für den Erwerb einer neuen Wohnung ein, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle eines Zinses aus dem Erlös.

Die Berechnung des Wohnvorteils bzw. die Berechnung des Wohnwertes ist im Zugewinnausgleich, aber auch in Fragen der Unterhaltsberechnung von Bedeutung. Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Eheleute auch gemeinsam auf einen Wertansatz für den Wohnvorteil festlegen.

Zu Wohnvorteil bei Eigentumserwerb nach Trennung, Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung von RA Joachim Schrader,

12. Juni 2017